Rechtsprechung
OLG Dresden, 10.11.2016 - 4 U 1317/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Inhalt der Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines privaten Rentenversicherungsvertrages; Pflicht zur Mitteilung einer Antragsbindungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Inhalt der Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines privaten Rentenversicherungsvertrages; Pflicht zur Mitteilung einer Antragsbindungsfrist
- rechtsportal.de
VVG a.F. § 5a
Anforderungen an den Inhalt der Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines privaten Rentenversicherungsvertrages - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden - 8 O 1923/15
- OLG Dresden, 10.11.2016 - 4 U 1317/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13
Lebensversicherungsvertrag: Europarechtskonformität des Policenmodells; …
Auszug aus OLG Dresden, 10.11.2016 - 4 U 1317/16
Entscheidend sind also nur der Zeitpunkt der Belehrung und die Nähe zum Versicherungsschein, um eine unmittelbare Kenntnisnahmemöglichkeit des Versicherungsnehmers zu schaffen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. November 2014 - 11 U 98/13 -, Rn. 74ff, juris). - BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13
Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der …
Auszug aus OLG Dresden, 10.11.2016 - 4 U 1317/16
Wie die Klägerin im Ausgangspunkt zutreffend annimmt, ist der Begriff der "Textform" in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. nicht erläuterungsbedürftig (BGH VersR 2015, 876). - BGH, 23.09.2015 - IV ZR 179/14
Lebens- und Rentenversicherungsvertrag: Europarechtswidrigkeit des …
Auszug aus OLG Dresden, 10.11.2016 - 4 U 1317/16
Der mit der Berufungsbegründung übersandte Aufsatz von Harsdorf-Gebhardt (RuS 2016, 433), der insoweit eine Passage aus dem Urteil des BGH vom 23.9.2015 (IV ZR 179/14 - juris) aufgreift, betrifft nicht die vollständige Übermittlung der gebotenen Informationen an unterschiedlichen Stellen der Vertragsunterlagen, sondern befasst sich mit der Frage, ob mit Blick auf die einen Singular aufweisende Formulierung in § 5a Abs. 1 VAG ("... eine Verbraucherinformation) auch die Erteilung von Teilinformationen den Formerfordernissen genügt. - BGH, 24.02.2016 - IV ZR 203/14
Versicherungsvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss …
Auszug aus OLG Dresden, 10.11.2016 - 4 U 1317/16
Auf die Entscheidung des BGH vom 24.2.2016 (IV ZR 203/14 - juris) kann sich die Klägerin für ihre hiervon abweichende Auffassung, die Angabe der "übrigen Verbraucherinformationen" in der Widerspruchsbelehrung sei nicht ausreichend, nicht berufen. - BGH, 14.10.2015 - IV ZR 359/13
Rentenversicherungsvertrag im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
Auszug aus OLG Dresden, 10.11.2016 - 4 U 1317/16
Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass eine Widerspruchsbelehrung inhaltlich ordnungsgemäß ist, wenn für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer deutlich ersichtlich ist, was mit den Verbraucherinformationen gemeint ist, auf die in der Widerspruchsbelehrung Bezug genommen wird; dies kann sich auch aus dem Zusammenhang mit den tatsächlich übersandten Unterlagen ergeben (BGH RuS 2015, 596).
- OLG Saarbrücken, 21.02.2018 - 5 U 45/17
Altvertrag über eine Rentenversicherung im Policenmodell: Anforderungen an eine …
Sie war auch aus teleologischen Gründen nicht geboten, weil der Versicherungsnehmer über sein Widerspruchsrecht zu belehren war, so dass ihm deutlich vor Augen geführt war, dass für ihn keine Bindung an einen Antrag bestand (OLG Hamm, VersR 2016, 777; OLG Dresden, Beschl. v. 10.11.2016 - 4 U 1317/16). - OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 7 U 127/19
Kein Widerspruch gegen 1998 geschlossenen Versicherungsvertrag im Jahr 2015 bei …